PatientInneninformation

Was kostet Ergotherapie für mich?

Für Versicherte der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) stehe ich als Kassentherapeutin zur Verfügung. Das bedeutet, dass ich direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechne. Die Therapiekosten werden vollständig  von der ÖGK übernommen.

Für Versicherte anderer Krankenkassen (BVAEB, SVS und KFA) stehe ich als Wahltherapeutin zur Verfügung. Dies bedeutet, dass die Therapiekosten direkt mit mir abgerechnet werden. Sie erhalten von mir eine Honorarnote, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können, um eine (Teil-)Rückerstattung zu erhalten. Im Normalfall werden 2/3 der Therapiekosten ersetzt.
Kosten Wahltherapie
Einzeltherapie 60 Minuten € 80,00
Gruppentherapie 90 Minuten € 25,50 pro Person

Wie komme ich zu Ergotherapie?

Holen Sie sich eine ärztliche Verordnung
Sie benötigen eine ärztliche Verordnung (= Zuweisung, Überweisung) von Ihrem niedergelassenen Facharzt, ihrem praktischen Arzt oder einer Krankenhausambulanz, um Ergotherapie in Anspruch nehmen zu können (z.B. 10x Ergotherapie 60 Min.).

Dies gilt sowohl für Kassentherapie für Versicherte der ÖGK, als auch für Wahltherapie für Versicherte anderer Krankenkassen.

Für ÖGK Versicherte

Es ist nicht zwingend notwendig, dass auf der Zuweisung die Anzahl der Therapieeinheit ausgewiesen ist. Ihr Arzt kann auf die Verordnung auch nur ‚Ergotherapie‘ schreiben. So kann die Behandlungsdauer und das Therapiesetting (Einzel-, oder Gruppentherapie) nach der ergotherapeutischen Befundung von mir individuell festgelegt werden.
Der Zuweiser kann die Behandlungsdauer aber auch festlegen. Sollte sich ein höherer Therapiebedarf zeigen, kann ich für Sie mit Ihrem Zuweiser eine Änderung der Verordnung besprechen.

Bringen Sie bitte Ihre Verordnung (=Zuweisung, Überweisung) zum ersten Termin mit!

Muss ich meine Zuweisung von der Krankenkasse bewilligen lassen?

Für Versicherte der ÖGK besteht seit April 2021 bis April 2023 keine Bewilligungspflicht.

Aufgrund der Pandemie wurde die Bewilligungspflicht auch von den anderen Kassen teilweise ausgesetzt. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse!

Ergotherapie als präventive Maßnahme

Ergotherapeutische Beratung kann auch als präventive Maßnahme eingesetzt werden, in diesem Fall ist keine Verordnung erforderlich und  die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt keine Kosten.

Vereinbaren Sie einen Termin

Die Anmeldung zur Therapie erfolgt telefonisch unter der Nummer:
0670 554 7616
Sollten Sie mich nicht erreichen, hinterlassen Sie mir bitte eine Nachricht, ich rufe Sie so bald wie möglich zurück.

Was mache ich, wenn ich verhindert bin?

Bitte sagen Sie Termine, die Sie nicht einhalten können, spätestens 24 Stunden vor dem Termin ab. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich für nicht entschuldigte versäumte Termine ein Ausfallshonorar verrechnen muss. Ausfallshonorare werden von den Krankenkassen NICHT übernommen.